Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software „Plexcoach" zwischen der Curioskar FlexCo, Leopold Steiner Gasse 26/A2, 1190 Wien, Österreich (FN 684000 h, Handelsgericht Wien; im Folgenden „Anbieter") und dem Kunden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden Plexcoach als webbasierte Software (Software as a Service) sowie zugehörige Anwendungen für mobile Endgeräte zur Verfügung. Plexcoach unterstützt die Aufzeichnung und Auswertung von Besprechungen, die Erstellung von Zusammenfassungen und Aufgaben sowie darauf aufbauende Coaching-Funktionen.
Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software, nicht einen bestimmten inhaltlichen Erfolg. Es wird ausdrücklich kein Werkvertrag geschlossen.
3. Einsatz künstlicher Intelligenz
Zusammenfassungen, Transkripte, Aufgabenvorschläge und Coaching-Hinweise werden ganz oder teilweise automatisiert mittels Verfahren der künstlichen Intelligenz erstellt. Solche Ergebnisse können unvollständig, ungenau oder unzutreffend sein.
Sie stellen keine Rechts-, Steuer-, Personal-, Finanz- oder medizinische Beratung dar und ersetzen keine fachliche Prüfung. Der Kunde ist verpflichtet, Ergebnisse vor einer Verwendung, die rechtliche oder wirtschaftliche Folgen haben kann, auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Entscheidungen mit erheblicher Auswirkung auf Personen dürfen nicht allein auf automatisiert erzeugte Ergebnisse gestützt werden.
Erstellt die Software auf Veranlassung eines Nutzers Zusammenfassungen öffentlich diskutierter Ideen zu Personen oder veröffentlichten Werken (etwa „Prinzipien & Frameworks"-Karten), so handelt es sich um KI-generierte Inhalte. Die darin genannten Personen und Werke stehen in keiner Verbindung zum Anbieter und unterstützen dessen Produkte nicht; genannte Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.
4. Vertragsabschluss, Test- und Pilotphasen
Darstellungen auf der Website stellen kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Test-, Pilot- und Beta-Zugänge werden unentgeltlich und jederzeit widerruflich zur Verfügung gestellt. Für sie besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Datenaufbewahrung oder Support; sie können ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.
5. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
Nicht gestattet sind insbesondere: die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte, die Nutzung durch nicht lizenzierte Personen, das Zurückentwickeln, Dekompilieren oder Disassemblieren über den gesetzlich zwingend erlaubten Umfang hinaus, sowie das automatisierte Auslesen der Software oder ihrer Schnittstellen zu Zwecken des Wettbewerbs.
Sämtliche Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter. Der Kunde bleibt Inhaber der Rechte an den von ihm eingebrachten Inhalten.
6. Pflichten des Kunden
Der Dienst ist für die geschäftliche Nutzung durch Personen ab 18 Jahren bestimmt. Der Kunde stellt sicher, dass nur solche Personen als Nutzer eingeladen werden.
6.1 Zulässigkeit der Aufzeichnung
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass jede Aufzeichnung rechtmäßig erfolgt. Das vertrauliche Wort ist in Österreich (§ 120 StGB) wie auch in zahlreichen anderen Staaten strafrechtlich geschützt; das Aufnehmen eines Gesprächs ohne Kenntnis und Einverständnis der Beteiligten kann strafbar sein.
Der Kunde hat daher vor Beginn jeder Aufzeichnung sämtliche Gesprächsteilnehmer zu informieren und die erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen einzuholen sowie deren Vorliegen nachweisen zu können. Bestehende Mitbestimmungsrechte (etwa des Betriebsrats) sind vom Kunden zu wahren.
6.2 Zugangsdaten und Wiederherstellungsphrase
Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Wichtiger Hinweis zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Inhalte werden auf den Geräten des Kunden verschlüsselt. Der Anbieter hat keinen Zugriff auf die Schlüssel und kann verschlüsselte Inhalte technisch weder einsehen noch wiederherstellen. Geht die Wiederherstellungsphrase verloren, sind die betroffenen Inhalte endgültig und unwiederbringlich verloren. Die sichere Verwahrung der Wiederherstellungsphrase obliegt ausschließlich dem Kunden.
6.3 Rechte an den eingebrachten Inhalten
Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche Rechte verfügt, die für die Nutzung der von ihm oder von seinen Nutzern eingebrachten Inhalte im Rahmen dieses Vertrags erforderlich sind. Das umfasst insbesondere Urheber-, Marken- und Datenbankrechte, sonstige Schutzrechte sowie Geschäftsgeheimnisse Dritter.
Gleiches gilt für Inhalte, die der Kunde innerhalb der Software seinen Mitarbeitern oder sonstigen Nutzern zur Verfügung stellt — etwa Unternehmensunterlagen, Leitlinien, Vorlagen oder Wissensdatenbanken. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Weitergabe an den jeweiligen Nutzerkreis berechtigt ist und dass die Nutzer zur Verwendung befugt sind.
Enthalten die Inhalte personenbezogene Daten Dritter — etwa von Mitarbeitern, Kunden oder Gesprächspartnern —, so obliegt es dem Kunden als Verantwortlichem, dafür eine Rechtsgrundlage zu schaffen und die betroffenen Personen zu informieren.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eingebrachte Inhalte auf Rechtsverletzungen zu prüfen; eine solche Prüfung ist ihm bei Ende-zu-Ende-verschlüsselten Inhalten technisch auch gar nicht möglich (Punkt 6.2).
Der Kunde hält den Anbieter hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die auf einer Verletzung dieser Pflichten oder der Pflichten nach Punkt 6.1 beruhen, schad- und klaglos; dies umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
7. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesagt, soweit sie gesondert schriftlich vereinbart ist.
Zeiten geplanter Wartung sowie Ausfälle, die auf Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters zurückgehen (insbesondere bei Netz-, Cloud- oder Vorleistungsanbietern), gelten nicht als Nichtverfügbarkeit. Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und Funktionen anzupassen, solange der vertraglich vereinbarte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
8. Entgelte und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Entgelte. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte (§ 456 UGB). Der Anbieter ist nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist berechtigt, den Zugang bis zum Ausgleich offener Forderungen zu sperren.
9. Laufzeit und Beendigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist, und kann von beiden Teilen unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, die der Kunde in die Software einbringt, als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO und ausschließlich nach Weisung des Kunden. Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags ist Voraussetzung für die Nutzung; er geht diesen AGB im Kollisionsfall vor.
Einzelheiten zur Verarbeitung, zu Speicherorten und zu eingesetzten Unterauftragsverarbeitern ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
11. Gewährleistung
Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Der Kunde hat Mängel nachvollziehbar zu beschreiben und unverzüglich zu rügen (§ 377 UGB).
Der Anbieter behebt Mängel innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung oder Austausch. Eine Gewährleistung besteht nicht für Beeinträchtigungen, die auf einer vertragswidrigen Nutzung, auf Eingriffen des Kunden oder Dritter oder auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruhen. Für unentgeltliche Test- und Pilotzugänge wird keine Gewährleistung übernommen.
12. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt mit dem vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit dem vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Nettoentgelt.
Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten, ersparten Aufwendungen sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für den Verlust von Inhalten, deren Wiederherstellung infolge der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung technisch unmöglich ist (Punkt 6.2), sowie für Folgen einer nach Punkt 6.1 unzulässigen Aufzeichnung.
Der Kunde hat für eine dem Stand der Technik entsprechende eigene Datensicherung zu sorgen.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, großflächige Störungen von Strom-, Netz- oder Cloud-Infrastruktur — befreien die betroffene Partei für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag schriftlich auflösen.
14. Änderung dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu kündigen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16. Kontakt
Curioskar FlexCo
Leopold Steiner Gasse 26/A2, 1190 Wien, Österreich
E-Mail: support@plexcoach.com